Ratsarbeit
- Antrag an den Gemeinderat
Straßenausbau-Beitragssatzung Eckgrundstücke
1. Satzung über die Erhebung von Erschließungsanlagen in der Gemeinde Ganderkesee /
2. Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung)
Sehr geehrte Frau Gerken-Klaas,
nach dem Baugesetz ist die Erschließung Aufgabe der Gemeinde.
Die Gemeinde Ganderkesee hat hierfür die bei den o.a. Satzungen beschlossen. In diesen ist geregelt, dass Grundstücke, die durch mehrere beitragsfähigen Erschließungsanlagen erschlossen werden, zu jeder Erschließungsanlage beitragspflichtig sind. Hiernach ist jedes Eckgrundstück davon betroffen und muss jeweils 3/5 für jede Erschließungsanlage zahlen; in aller Regel sind es zwei, aber es gibt auch welche mit drei Erschließungsanlagen.
Dieses bedeutet, dass die Eigentümer solcher Grundstücke mehr belastet werden, als
Eigentümer, deren Grundstücke nur an einer Erschließungsanlage gelegen sind.
Dieses Verfahren halte ich für ungerecht und bitte es so zu ändern, dass alle nur zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke gleich behandelt werden.
Dem Argument, dass diese Grundstücke auf Grund ihrer Lage höherwertiger wären als die Grundstücke, die nur an einer Erschließungsanlage liegen, kann ich nicht folgen. Denn in Wirklichkeit ist hierfür ein höherer Aufwand (Zeit und Geld) notwendig wie z.B. für: Einfriedungen (Zaun, Hecken), Sauberhaltung und Winterdienst (Fußweg/Rinnstein usw.).
Antragsschreiben
Der oben aufgeführte Antrag steht Ihnen hier auch im Original zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.