UWG Ganderkesee: Ratsarbeit

Ratsarbeit

Ganterwappen der Gemeinde Ganderkesee

regioVHS

Auszug aus dem Antrag an den Gemeinderat

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Mitteilungsvorlage 2019/2059 legt die Verwaltung eine ergänzende Vorlage zum Haushaltsplan 2020 mit einem gegenüber dem Ursprungsansatz verringerten Zuschussbedarf der regioVHS in Höhe von 583.860,00 Euro vor. Die Bestrebungen der Verwaltung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regioVHS werden begrüßt, der Haushaltsansatz 2020 der angegebenen Mitteilungsvorlage wird unterstützt.

In diesem Zusammenhang stellen die Fraktionen der CDU, FDP, FW und UWG im Gemeinderat Ganderkesee gemeinsam folgenden Antrag:

– in 2020 wird eine Kosten- und Leistungsrechnung abschließend eingeführt, die Auswertungen auf Ebene von Standorten, Programmbereichen und Kursen auf Vollkostenbasis ermöglicht – ggf. wird externe Unterstützung eingebunden

– die Bestrebungen, den Zuschussbedarf weiter zu reduzieren, werden fortgesetzt, hierzu werden insbesondere weitere Maßnahmen initiiert, die auch die Einnahmesituation weiter verbessern und damit die vorhandenen Arbeitsplätze sichern und auslasten

– in der Mehrjahresplanung wird der Haushaltsansatz 2021 für den Zuschussbedarf auf 500.00,00 Euro begrenzt, dieser Betrag wird in den beiden Folgejahren weiter ermäßigt

– die Standorte werden hinsichtlich ihrer Eignung und nach Kosten-Nutzen-Aspekten bewertet und erhaltenswerte Standorte erforderlichenfalls bedarfsgerecht ertüchtigt bzw. ausgestattet- die mit der regioVHS aufgenommenen Partnerschaften mit den Gemeinden Hude und Harpstedt werden hinsichtlich des Nutzens und der Wirtschaftlichkeit bewertet – aus der Bewertung abzuleitende Maßnahmen werden initiiert

– über wesentliche – für Volkshochschulvergleiche übliche – Kennzahlen der regioVHS, auch im Vergleich zum Durchschnitt in Niedersachsen bzw. Bund, wird jährlich im Betriebsausschuss berichtet, insbesondere Hauptb. Verwaltungsstellen pro päd. Stelle, Kurse pro päd. Stelle, Öffentliche Zuschüsse je Einwohner, Gemeindezuschuss
je Einwohner, Durchschnittl. Gebühr pro Unterrichtsstunde, Belegungen/Kurs, VHS-Weiterbildungsdichte und weitere (s. u.a. Deutsches Institut für Erwachsenenbildung)

Begründung:
Bereits in den Jahren von 2007 bis 2013 ist der Zuschussbedarf der regioVHS mit einem Ausnahmejahr kontinuierlich deutlich angestiegen. Diese Entwicklung wurde zwar in den Jahren 2014 bis 2018 zunächst wieder umgekehrt, allerdings beruhte dies auf einem Sondereffekt, der nunmehr kaum noch Ergebnisbeiträge liefert. Daher steigen die
Zuschussbedarfe in der Planung wieder deutlich an und übersteigen bisherige Höchstwerte.

Den Antragstellern ist die Bedeutung der regioVHS bewusst, die Aufgabenwahrnehmung wird begrüßt und der gesellschaftliche Beitrag anerkannt. Weiterhin gehen auch die Antragsteller davon aus, dass die regioVHS nicht vollständig kostendeckend arbeiten wird und somit ein Zuschussbedarf dauerhaft bestehen wird.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass Kostensteigerungen und ausbleibende Erträge – hier insbesondere aus dem Projektgeschäft – nicht zur Ergreifung von entgegenwirkenden Maßnahmen führen müssen. Die Zuschüsse werden aus Einnahmen der Steuerzahler geleistet, zu deren sorgsamen Einsatz die Beteiligten verpflichtet sind. Da auch in anderen Bereichen des Haushaltes Kostenüberprüfungen und Einsparmaßnahmen umgesetzt werden, muss dies gleichermaßen für die regioVHS gelten. Dabei gilt es auch, sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsplätze bei der regioVHS dauerhaft sichern, auszulasten und erhalten zu können, indem auch die Einnahmesituation verbessert und somit der Zuschussbedarf insgesamt wieder ermäßigt wird.

Ende des Antragsauszugs

Antragsschreiben

Der oben aufgeführte Antrag steht Ihnen hier auch im Original zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.