UWG Ganderkesee: Ratsarbeit

Ratsarbeit

Ganterwappen der Gemeinde Ganderkesee

Ausweisung von Hundefreilaufflächen

Auszug aus dem Antrag an den Gemeinderat

Sehr geehrte Frau Gerken-Claas,

hiermit beantrage ich zu prüfen, wo es in der Gemeinde geeignete Flächen gibt, die man als öffentlich zugängliche Hundefreilaufflächen ausweisen könnte.

Begründung:
Der vom 01.04. bis 15.07. geltende Leinenzwang für Hunde begründet sich maßgeblich im Nds. Gesetz über den Wald- und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Nach § 33 Abs. 1 NWaldLG ist in der freien Landschaft jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
a) nicht streunen oder wildern und
b) in der Zeit vom 01. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) in der freien Landschaft an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenhunde sind.

Im Tierschutzgesetz § 2 Nr. 2 heißt es: „Der Halter darf sein Tier in seiner artgemäßen Bewegung nicht so einschränken, dass dem Tier Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.“ Die aktuelle Tierschutz-Hunde-Verordnung schreibt unter § 2, Absatz 1 vor: „Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit einer Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.“ Diese Vorschrift gilt für das ganze Jahr.

Hundebesitzer befinden sich durch diese widersprüchlichen Gesetzesvorgaben zwangsläufig für den Zeitraum der Leinenpflicht in einer Grauzone. Als Ausweichmöglichkeit zu diesem Gesetzeskonflikt sollte die Gemeinde ganzjährige und öffentlich zugängliche Freilaufflächen für Hunde ausweisen.

Zusätzlich beantrage ich, gem. Vorbild der Stadt Delmenhorst, Informationen als Leitfaden mit verbindlichen Informationen für Hundehalter mit entsprechenden Darstellungen der Landschaftsschutzgebiete als Download auf der Internetseite der Gemeinde Ganderkesee bereit zu stellen. Die Beschilderung ist oftmals unzureichend und zweideutig.

Ende des Antragsauszugs

Antragsschreiben

Der oben aufgeführte Antrag steht Ihnen hier auch im Original zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.