Ratsarbeit
- Antrag an den Gemeinderat
B212neu (3. Antrag)
Sehr geehrte Frau Gerken-Klaas.
Der Rat der Gemeinde Ganderkesee hat den Bau einer Ortsumgehung für Delmenhorst auf dem Gebiet der Gemeinde abgelehnt.
Dieser Beschluss war wichtig und auch richtig.
Dadurch wurde allerdings nur die OU für Delmenhorst (B 213 oder wie sie auch immer genannt werden wird) abgelehnt.
Damit sie aber nicht gebaut wird, sollte der Rat auch den Bau der B 212 neu von Harmenhausen bis Landesgrenze Bremen (BAB 281) ablehnen.
Aus meiner Sicht ist der Bau der B 212 neu im Bereich von Harmenhausen bis zur Landesgrenze Bremen (BAB 281) aus verkehrlichen Grünen nicht nötig. Diese wird durch die u.a. amtlichen Verkehrsdaten belegt.
Auf der L 875 wurden für die nachfolgenden Zählstellen die amtlichen Verkehrszahlen für die Jahre 2010 und in (Klammern) 2005 bekannt gegeben:
Bardewisch: 4882 (4900) = – 9 // Altenesch: 6845 (5900) = + 945
Delmenhorst: 6571 (6500) = + 24 // Auf der L 877 = GVZ: 6441 (6800) = – 359.
Diese Zahlen sprechen für sich!
Erst der Ausbau der B 212 neu mit und ohne OU für Delmenhorst würde durch die BAB 281 der Mehrverkehr erzeugt werden. Dadurch würden entsprechend der Gutachten die Ort- und Bauerschaften im Norden der Gemeinde Ganderkesee durch den zusätzlichen Verkehr erheblich belastet werden.
Mit OU für Delmenhorst wären es bis zu 18.900 Kfz. Ohne OU für Delmenhorst könnte die
Stadt Delmenhorst Maßnahmen wie z.B. Tonnagenbegrenzungen, zeitlich LKW-Durchfahrten usw.
In einem Schreiben vom 5.3.2012 des Bundesverkehrsministers ging er auch auf die landesplanerische Feststellung zur B 212 neu ein. Er stellte fest: „ Danach wird deutlich, dass der Bau der B 212 n ohne eine Lösung der durch
den allgemeinen Bau der B 212 n ausgelösten verkehrlichen Probleme in Delmenhorst nicht
möglich ist.“
Diese Aussage sollte die Gemeinde aufnehmen und sich gegen den Ausbau der B 212 neu von Harmenhausen bis zur Landesgrenze Bremen (BAB 281) aussprechen, weil nur dieser Beschluss zum Verzicht des Ausbaus führen würde.
Ich bitte Sie, Frau Bürgermeisterin, dass Sie für die Sitzungen des Verwaltungsausschuss und Rates am 20.12.2012 zur Entscheidung vorlegen.
Antragsschreiben
Der oben aufgeführte Antrag steht Ihnen hier auch im Original zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.